Code of conduct

Gemäß den Werten und Grundsätzen der Treubrodt Consulting GmbH ist es für uns selbstverständlich überall in der Welt die geltenden Gesetze und Vorschriften zu befolgen. Die Geschäftsführung der Treubrodt Consulting GmbH ist davon überzeugt, dass ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg untrennbar mit der Einhaltung dieser Werte und Grundsätze verbunden ist. Diese sowie die nachfolgenden Compliance-Regeln müssen also für unser Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern und Mitarbeitern prägend sein. Daher sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Treubrodt Consulting GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, die geltenden Gesetze sowie hohe ethische Standards einzuhalten.

Dieser Verhaltenskodex gilt verbindlich für alle Angestellten (geschlechterunabhängig), Geschäftsführung und Gesellschafter der Treubrodt Consulting GmbH, nachfolgend Mitarbeiter genannt.

Jeder Mitarbeiter ist zur Einhaltung hoher Standards ethischen Verhaltens und zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze verpflichtet. Jeder Mitarbeiter hat bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen fair, respektvoll und vertrauenswürdig zu handeln und das Ansehen der Treubrodt Consulting GmbH zu wahren und zu fördern.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Unzulässig ist insbesondere jede Form von Diskriminierung, sei es aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Familienstand, Behinderung oder wegen eines anderen Merkmals, wenn dies gegen ein anwendbares Gesetz verstoßen sollte.

Jede Form von Kinder- oder Zwangsarbeit ist verboten, ebenso wie Arbeitsbedingungen oder Behandlungsweisen, die gegen internationale Gesetze und Sitten verstoßen.

Der Umweltschutz hat für die Treubrodt Consulting GmbH einen hohen Stellenwert. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ressourcen und Schadstoffen um, damit Belastungen für Mensch und Umwelt vermieden werden. Wir passen kontinuierlich unsere Prozesse zur Energieeinsparung an, um CO2- Belastungen zu reduzieren und arbeiten an der Klimaneutralität unseres Unternehmens.

Das Handeln der Führungskräfte ist an den Werten und Zielen des Unternehmens ausgerichtet.

Wir verpflichten uns für Sicherheit, Anerkennung, Gesundheit vor allen anderen Unternehmenszielen. Die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbedingungen ist ein wichtiges Ziel.

Die Treubrodt Consulting GmbH verpflichtet sich, die in § 54, Teil 6 des UK Modern Slavery Act 2015 beschriebenen Mindestarbeitsbedingungen -auch bei Beauftragung von Lieferanten- sicherzustellen, um Sklaverei oder Menschenhandel auszuschließen und die international anerkannten Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance Standards (ESG Standards) einzuhalten. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit wird respektiert.

Die aus dem Arbeitszeitgesetz hervorgehenden Normen werden durch die Treubrodt Consulting GmbH eingehalten. Die Mitarbeiter werden über die Regeln des Arbeitszeitgesetzes informiert. Es wird verlangt, dass die Mitarbeiter ihre Arbeits- und Pausenzeiten mithilfe eines dafür eingerichteten Programms dokumentieren.

Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt in einem fairen und den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entsprechenden Umfang. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen werden gewährt. Die Mitarbeiter erhalten regelmäßig Lohnabrechnungen zu der Zusammensetzung des Entgelts in detailliertem Umfang.

Bei der Erreichung der Unternehmensziele und bei der Orientierung an unseren Grundsätzen und Leitlinien vertraut das Unternehmen auf kompetente Mitarbeiter.

Jeder Mitarbeiter muss sich über die für seinen Verantwortungsbereich geltenden EU-Richtlinien, Gesetze, und Vorschriften informieren und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

Jeder Mitarbeiter hat das Unternehmensvermögen vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Unternehmensvermögen darf grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, die private Nutzung ist gestattet. Jeder Mitarbeiter hat auch das geistige Eigentum der Treubrodt Consulting GmbH, wie z. B. Rechte, Marken oder Know-how, vor Angriffen oder Verlust zu schützen. Das geistige Eigentum anderer ist zu respektieren. Das Verwenden, Weiterverarbeiten oder in den Verkehr bringen von Plagiaten wird nicht gebilligt.

Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und anderen sensiblen Informationen haben, dürfen sie nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder sie zu anderen als dienstlichen Zwecken verwenden.

Geschäftliche Unterlagen und Datenträger sind vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden.

Die Treubrodt Consulting GmbH legt großen Wert auf eine freundliche und offene Unternehmenskultur, in der Fehler und Probleme offen angesprochen und konstruktiv miteinander gelöst werden können. Dadurch wird eine Atmosphäre geschaffen, in der Mitarbeiter keine Angst vor negativen Konsequenzen, Strafen oder Repressalien zu haben brauchen, wenn sie Missstände und Fehlverhalten, auch im Rahmen von Whistleblowing, aufdecken und an die Beschwerdestelle melden. Die Unternehmensführung macht deutlich, dass sie solche Meldungen im Rahmen des Beschwerdemanagements streng vertraulich und nach den Grundsätzen des Datenschutzes behandelt und alle etwaigen Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen, bis hin zur Kündigung, gegen meldende Personen strikt verbietet.

Das Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer.
Jeder Mitarbeiter ist daher verpflichtet, die geltenden Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs einzuhalten.

Korruption, Bestechung und Erpressung werden bei jeglichem geschäftlichen Handeln im In- und Ausland abgelehnt. Wir verzichten auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, wenn dieses nur mittels Gesetzesverstoßes zustande kommen kann. Insbesondere ist folgendes verboten:

  • In- oder ausländischen Amtsträgern für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen, wirtschaftlichen oder anderen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
  • Mitarbeitern oder Vertretern in- oder ausländischer Unternehmen persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
  • Korruptionshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, z.B. mit Hilfe von Angehörigen, Freunden, Händlern, Beratern oder Vermittlern
  • Unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen
  • Von Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile zu fordern oder anzunehmen.

Ausgenommen von vorstehenden Verboten sind Geschenke und Einladungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen soweit keine Gesetze verletzt werden.

Die Mitarbeiter der Treubrodt Consulting GmbH sind verpflichtet, Aktivitäten zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Die Erteilung von Aufträgen an nahestehende Personen (z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte und Freunde) oder an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in entscheidender Funktion arbeiten oder Verantwortung tragen, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung vergeben werden.

Die Treubrodt Consulting GmbH arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden. Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich zu melden.

Jeder Vorgesetzte muss in seinem Verantwortungsbereich eine Organisation aufbauen, die das Unternehmensvermögen vor Verlust und Missbrauch schützt. Das Unternehmensvermögen darf nicht für private Zwecke benutzt werden.

Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten.

Es können Geld- und Sachspenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke geleistet werden. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Geschäftsführers geleistet werden.

Konsequenzen bei Compliance-Verstößen

Für Mitarbeiter können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:

  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Schadenersatzansprüche Dritter und des Arbeitgebers
  • Geldstrafe und -buße
  • Freiheitsstrafe

Für das Unternehmen können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:

  • Schadenersatzansprüche Dritter
  • Kostenintensive Gerichtsprozesse
  • Geldbuße und Gewinnabschöpfung
  • Imageverlust

Die Treubrodt Consulting GmbH wird auf eine aktive und ethisch verantwortungsvolle Weise dafür Sorge tragen, dass der Verhaltenskodex befolgt wird. Alle Mitarbeiter der Treubrodt Consulting GmbH müssen diesen Kodex unterstützen. Handlungen, die mit diesem Kodex nicht vereinbar sind, müssen umgehend korrigiert werden. Verstöße unterliegen angemessenen Disziplinarmaßnahmen, die bis zur fristlosen Kündigung des Anstellungsverhältnisses und Schadensersatzforderungen führen können.

Code of conduct

Gemäß den Werten und Grundsätzen der Treubrodt Consulting GmbH ist es für uns selbstverständlich überall in der Welt die geltenden Gesetze und Vorschriften zu befolgen. Die Geschäftsführung der Treubrodt Consulting GmbH ist davon überzeugt, dass ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg untrennbar mit der Einhaltung dieser Werte und Grundsätze verbunden ist. Diese sowie die nachfolgenden Compliance-Regeln müssen also für unser Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern und Mitarbeitern prägend sein. Daher sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Treubrodt Consulting GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, die geltenden Gesetze sowie hohe ethische Standards einzuhalten.

Geltungsbereich und Mitarbeiterverantwortung

Dieser Verhaltenskodex gilt verbindlich für alle Angestellten (geschlechterunabhängig), Geschäftsführung und Gesellschafter der Treubrodt Consulting GmbH, nachfolgend Mitarbeiter genannt.

Ethisches Verhalten und Beachtung geltenden Rechts

Jeder Mitarbeiter ist zur Einhaltung hoher Standards ethischen Verhaltens und zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze verpflichtet. Jeder Mitarbeiter hat bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen fair, respektvoll und vertrauenswürdig zu handeln und das Ansehen der Treubrodt Consulting GmbH zu wahren und zu fördern.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Unzulässig ist insbesondere jede Form von Diskriminierung, sei es aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Familienstand, Behinderung oder wegen eines anderen Merkmals, wenn dies gegen ein anwendbares Gesetz verstoßen sollte.

Jede Form von Kinder- oder Zwangsarbeit ist verboten, ebenso wie Arbeitsbedingungen oder Behandlungsweisen, die gegen internationale Gesetze und Sitten verstoßen.

Umweltschutz

Der Umweltschutz hat für die Treubrodt Consulting GmbH einen hohen Stellenwert. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ressourcen und Schadstoffen um, damit Belastungen für Mensch und Umwelt vermieden werden. Wir passen kontinuierlich unsere Prozesse zur Energieeinsparung an, um CO2- Belastungen zu reduzieren und arbeiten an der Klimaneutralität unseres Unternehmens.

Führungskultur

Das Handeln der Führungskräfte ist an den Werten und Zielen des Unternehmens ausgerichtet.

Verantwortung für alle Mitarbeiter

Wir verpflichten uns für Sicherheit, Anerkennung, Gesundheit vor allen anderen Unternehmenszielen. Die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbedingungen ist ein wichtiges Ziel.

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Die Treubrodt Consulting GmbH verpflichtet sich, die in § 54, Teil 6 des UK Modern Slavery Act 2015 beschriebenen Mindestarbeitsbedingungen -auch bei Beauftragung von Lieferanten- sicherzustellen, um Sklaverei oder Menschenhandel auszuschließen und die international anerkannten Umwelt-, Sozial- und

Corporate Governance Standards (ESG Standards) einzuhalten. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit wird respektiert.

Arbeitszeit

Die aus dem Arbeitszeitgesetz hervorgehenden Normen werden durch die Treubrodt Consulting GmbH eingehalten. Die Mitarbeiter werden über die Regeln des Arbeitszeitgesetzes informiert. Es wird verlangt, dass die Mitarbeiter ihre Arbeits- und Pausenzeiten mithilfe eines dafür eingerichteten Programms dokumentieren.

Löhne

Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt in einem fairen und den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entsprechenden Umfang. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen werden gewährt. Die Mitarbeiter erhalten regelmäßig Lohnabrechnungen zu der Zusammensetzung des Entgelts in detailliertem Umfang.

Kompetenz der Mitarbeiter

Bei der Erreichung der Unternehmensziele und bei der Orientierung an unseren Grundsätzen und Leitlinien vertraut das Unternehmen auf kompetente Mitarbeiter.

Informationspflicht

Jeder Mitarbeiter muss sich über die für seinen Verantwortungsbereich geltenden EU-Richtlinien, Gesetze, und Vorschriften informieren und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

Schutz des Unternehmensvermögens / Umgang mit Plagiaten

Jeder Mitarbeiter hat das Unternehmensvermögen vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Unternehmensvermögen darf grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, die private Nutzung ist gestattet. Jeder Mitarbeiter hat auch das geistige Eigentum der Treubrodt Consulting GmbH, wie z. B. Rechte, Marken oder Know-how, vor Angriffen oder Verlust zu schützen. Das geistige Eigentum anderer ist zu respektieren. Das Verwenden, Weiterverarbeiten oder in den Verkehr bringen von Plagiaten wird nicht gebilligt.

Umgang mit Informationen

Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und anderen sensiblen Informationen haben, dürfen sie nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder sie zu anderen als dienstlichen Zwecken verwenden.

Geschäftliche Unterlagen und Datenträger sind vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden.

Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung

Die Treubrodt Consulting GmbH legt großen Wert auf eine freundliche und offene Unternehmenskultur, in der Fehler und Probleme offen angesprochen und konstruktiv miteinander gelöst werden können. Dadurch wird eine Atmosphäre geschaffen, in der Mitarbeiter keine Angst vor negativen Konsequenzen, Strafen oder Repressalien zu haben brauchen, wenn sie Missstände und Fehlverhalten, auch im Rahmen von Whistleblowing, aufdecken und an die Beschwerdestelle melden. Die Unternehmensführung macht deutlich, dass sie solche Meldungen im Rahmen des

Beschwerdemanagements streng vertraulich und nach den Grundsätzen des Datenschutzes behandelt und alle etwaigen Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen, bis hin zur Kündigung, gegen meldende Personen strikt verbietet.

Verhalten im Wettbewerb

Das Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer.
Jeder Mitarbeiter ist daher verpflichtet, die geltenden Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs einzuhalten.

Korruption, Erpressung, Bestechung

Korruption, Bestechung und Erpressung werden bei jeglichem geschäftlichen Handeln im In- und Ausland abgelehnt. Wir verzichten auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, wenn dieses nur mittels Gesetzesverstoßes zustande kommen kann. Insbesondere ist folgendes verboten:

  • In- oder ausländischen Amtsträgern für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen, wirtschaftlichen oder anderen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
  • Mitarbeitern oder Vertretern in- oder ausländischer Unternehmen persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
  • Korruptionshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, z.B. mit Hilfe von Angehörigen, Freunden, Händlern, Beratern oder Vermittlern
  • Unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen
  • Von Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile zu fordern oder anzunehmen.

Ausgenommen von vorstehenden Verboten sind Geschenke und Einladungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen soweit keine Gesetze verletzt werden.

Interessenkonflikte

Die Mitarbeiter der Treubrodt Consulting GmbH sind verpflichtet, Aktivitäten zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Die Erteilung von Aufträgen an nahestehende Personen (z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte und Freunde) oder an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in entscheidender Funktion arbeiten oder Verantwortung tragen, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung vergeben werden.

Bekämpfung von Geldwäsche

Die Treubrodt Consulting GmbH arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden. Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich zu melden.

Schutz des Unternehmens

Jeder Vorgesetzte muss in seinem Verantwortungsbereich eine Organisation aufbauen, die das Unternehmensvermögen vor Verlust und Missbrauch schützt. Das Unternehmensvermögen darf nicht für private Zwecke benutzt werden.

Verhalten gegenüber Wettbewerbern

Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten.

Spenden und Sponsoring

Es können Geld- und Sachspenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke geleistet werden. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Geschäftsführers geleistet werden.

Konsequenzen bei Compliance-Verstößen

Für Mitarbeiter können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:

  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Schadenersatzansprüche Dritter und des Arbeitgebers
  • Geldstrafe und -buße
  • Freiheitsstrafe

Für das Unternehmen können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:

  • Schadenersatzansprüche Dritter
  • Kostenintensive Gerichtsprozesse
  • Geldbuße und Gewinnabschöpfung
  • Imageverlust

Implementierung

Die Treubrodt Consulting GmbH wird auf eine aktive und ethisch verantwortungsvolle Weise dafür Sorge tragen, dass der Verhaltenskodex befolgt wird. Alle Mitarbeiter der Treubrodt Consulting GmbH müssen diesen Kodex unterstützen. Handlungen, die mit diesem Kodex nicht vereinbar sind, müssen umgehend korrigiert werden. Verstöße unterliegen angemessenen Disziplinarmaßnahmen, die bis zur fristlosen Kündigung des Anstellungsverhältnisses und Schadensersatzforderungen führen können.

Dieser Verhaltenskodex gilt verbindlich für alle Angestellten (geschlechterunabhängig), Geschäftsführung und Gesellschafter der Treubrodt Consulting GmbH, nachfolgend Mitarbeiter genannt.

Jeder Mitarbeiter ist zur Einhaltung hoher Standards ethischen Verhaltens und zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze verpflichtet. Jeder Mitarbeiter hat bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen fair, respektvoll und vertrauenswürdig zu handeln und das Ansehen der Treubrodt Consulting GmbH zu wahren und zu fördern.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Unzulässig ist insbesondere jede Form von Diskriminierung, sei es aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Familienstand, Behinderung oder wegen eines anderen Merkmals, wenn dies gegen ein anwendbares Gesetz verstoßen sollte.

Jede Form von Kinder- oder Zwangsarbeit ist verboten, ebenso wie Arbeitsbedingungen oder Behandlungsweisen, die gegen internationale Gesetze und Sitten verstoßen.

Der Umweltschutz hat für die Treubrodt Consulting GmbH einen hohen Stellenwert. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ressourcen und Schadstoffen um, damit Belastungen für Mensch und Umwelt vermieden werden. Wir passen kontinuierlich unsere Prozesse zur Energieeinsparung an, um CO2- Belastungen zu reduzieren und arbeiten an der Klimaneutralität unseres Unternehmens.

Das Handeln der Führungskräfte ist an den Werten und Zielen des Unternehmens ausgerichtet.

Wir verpflichten uns für Sicherheit, Anerkennung, Gesundheit vor allen anderen Unternehmenszielen. Die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbedingungen ist ein wichtiges Ziel.

Die Treubrodt Consulting GmbH verpflichtet sich, die in § 54, Teil 6 des UK Modern Slavery Act 2015 beschriebenen Mindestarbeitsbedingungen -auch bei Beauftragung von Lieferanten- sicherzustellen, um Sklaverei oder Menschenhandel auszuschließen und die international anerkannten Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance Standards (ESG Standards) einzuhalten. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit wird respektiert.

Die aus dem Arbeitszeitgesetz hervorgehenden Normen werden durch die Treubrodt Consulting GmbH eingehalten. Die Mitarbeiter werden über die Regeln des Arbeitszeitgesetzes informiert. Es wird verlangt, dass die Mitarbeiter ihre Arbeits- und Pausenzeiten mithilfe eines dafür eingerichteten Programms dokumentieren.

Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt in einem fairen und den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entsprechenden Umfang. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen werden gewährt. Die Mitarbeiter erhalten regelmäßig Lohnabrechnungen zu der Zusammensetzung des Entgelts in detailliertem Umfang.

Bei der Erreichung der Unternehmensziele und bei der Orientierung an unseren Grundsätzen und Leitlinien vertraut das Unternehmen auf kompetente Mitarbeiter.

Jeder Mitarbeiter muss sich über die für seinen Verantwortungsbereich geltenden EU-Richtlinien, Gesetze, und Vorschriften informieren und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

Jeder Mitarbeiter hat das Unternehmensvermögen vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Unternehmensvermögen darf grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, die private Nutzung ist gestattet. Jeder Mitarbeiter hat auch das geistige Eigentum der Treubrodt Consulting GmbH, wie z. B. Rechte, Marken oder Know-how, vor Angriffen oder Verlust zu schützen. Das geistige Eigentum anderer ist zu respektieren. Das Verwenden, Weiterverarbeiten oder in den Verkehr bringen von Plagiaten wird nicht gebilligt.

Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und anderen sensiblen Informationen haben, dürfen sie nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder sie zu anderen als dienstlichen Zwecken verwenden.

Geschäftliche Unterlagen und Datenträger sind vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden.

Die Treubrodt Consulting GmbH legt großen Wert auf eine freundliche und offene Unternehmenskultur, in der Fehler und Probleme offen angesprochen und konstruktiv miteinander gelöst werden können. Dadurch wird eine Atmosphäre geschaffen, in der Mitarbeiter keine Angst vor negativen Konsequenzen, Strafen oder Repressalien zu haben brauchen, wenn sie Missstände und Fehlverhalten, auch im Rahmen von Whistleblowing, aufdecken und an die Beschwerdestelle melden. Die Unternehmensführung macht deutlich, dass sie solche Meldungen im Rahmen des Beschwerdemanagements streng vertraulich und nach den Grundsätzen des Datenschutzes behandelt und alle etwaigen Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen, bis hin zur Kündigung, gegen meldende Personen strikt verbietet.

Das Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer.
Jeder Mitarbeiter ist daher verpflichtet, die geltenden Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs einzuhalten.

Korruption, Bestechung und Erpressung werden bei jeglichem geschäftlichen Handeln im In- und Ausland abgelehnt. Wir verzichten auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, wenn dieses nur mittels Gesetzesverstoßes zustande kommen kann. Insbesondere ist folgendes verboten:

  • In- oder ausländischen Amtsträgern für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen, wirtschaftlichen oder anderen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
  • Mitarbeitern oder Vertretern in- oder ausländischer Unternehmen persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
  • Korruptionshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, z.B. mit Hilfe von Angehörigen, Freunden, Händlern, Beratern oder Vermittlern
  • Unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen
  • Von Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile zu fordern oder anzunehmen.

Ausgenommen von vorstehenden Verboten sind Geschenke und Einladungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen soweit keine Gesetze verletzt werden.

Die Mitarbeiter der Treubrodt Consulting GmbH sind verpflichtet, Aktivitäten zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Die Erteilung von Aufträgen an nahestehende Personen (z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte und Freunde) oder an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in entscheidender Funktion arbeiten oder Verantwortung tragen, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung vergeben werden.

Die Treubrodt Consulting GmbH arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden. Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich zu melden.

Jeder Vorgesetzte muss in seinem Verantwortungsbereich eine Organisation aufbauen, die das Unternehmensvermögen vor Verlust und Missbrauch schützt. Das Unternehmensvermögen darf nicht für private Zwecke benutzt werden.

Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten.

Es können Geld- und Sachspenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke geleistet werden. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Geschäftsführers geleistet werden.

Konsequenzen bei Compliance-Verstößen

Für Mitarbeiter können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:

  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Schadenersatzansprüche Dritter und des Arbeitgebers
  • Geldstrafe und -buße
  • Freiheitsstrafe

Für das Unternehmen können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:

  • Schadenersatzansprüche Dritter
  • Kostenintensive Gerichtsprozesse
  • Geldbuße und Gewinnabschöpfung
  • Imageverlust

Die Treubrodt Consulting GmbH wird auf eine aktive und ethisch verantwortungsvolle Weise dafür Sorge tragen, dass der Verhaltenskodex befolgt wird. Alle Mitarbeiter der Treubrodt Consulting GmbH müssen diesen Kodex unterstützen. Handlungen, die mit diesem Kodex nicht vereinbar sind, müssen umgehend korrigiert werden. Verstöße unterliegen angemessenen Disziplinarmaßnahmen, die bis zur fristlosen Kündigung des Anstellungsverhältnisses und Schadensersatzforderungen führen können.